Spitexleistungen werden aus der Grundversicherung bezahlt
Die Tarife der Krankenversicherer sind schweizweit einheitlich geregelt.
Ab 01. Januar 2020 gelten die vom Bund festgelegten KLV-Tarife (Art. 7a):
Bedarfsabklärung und Beratung: Fr. 76.90 pro Stunde
Behandlungspflege: Fr. 63.00 pro Stunde
Grundpflege: Fr. 52.60 pro Stunde
Abrechnungseinheiten: Die Vergütung der Leistungen erfolgt im Zeiteinheiten von 5 Minuten. Zu vergüten sind mindestens 10 Minuten Einsatzzeit.
Kundenbeteiligung:
Die Anteile, die den Kunden für KLV-Leistungen in Rechnung ge-
stellt und nicht von den Krankenversicherern rückerstattet werden
sog. Kundenbeteiligung), betragen im Kanton BL 10% vom höchs-
ten festgesetzten Pflegebeitrag von Fr. 76.90, dies entspricht
Fr. 7.65 und gilt als maximale Kundenbeteiligung pro Tag, resp.
Fr. 2'800.00 pro Jahr.
Die Kundenbeteiligung berechnet sich wie folgt:
- KLV-Einsatz bis 15 Minuten: Fr. 1.95
- KLV-Einsatz bis 30 Minuten: Fr. 3.85
- KLV-Einsatz bis 45 Minuten: Fr. 5.75
- KLV-Einsatz mehr als 45 Minuten: Fr. 7.65